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Diese Kanzlei ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert für anwaltliche und fachanwaltliche Dienstleistung.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Kanzlei Bork - Arbeitsrecht

Unsere Leistung Direkt in Ihrer Nähe: Der Spezialist fürs Arbeitsrecht. Lassen Sie sich jetzt in Fragen des Arbeitsrechts beraten

Arbeits
recht

Der Anwalt für Arbeitsrecht Bochum BORK ist Ihre fachlich kompetente Kanzlei

Kanzlei Bork Arbeitsrecht auf dieser Seite.

Das Recht für den Arzt. Arbeitsrecht - das Recht für Sie.

Die Kanzlei Bork steht an Ihrer Seite.
Objektiv, mit Fachwissen und zuverlässig.

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Arbeitsrecht: Ihr Schutzschild in
einer komplexen Arbeitswelt

Das Arbeitsrecht ist mehr als nur ein Paragrafenwerk; es ist das Fundament Ihrer wirtschaftlichen Existenz. In kaum einem anderen Rechtsgebiet prallen persönliche Schicksale und unternehmerische Interessen so unmittelbar aufeinander wie hier. Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein fehlerhaftes Zeugnis sind nicht nur juristische Vorgänge – sie sind tiefe Einschnitte in Ihre Lebensplanung und Ihr Selbstwertgefühl.

Warum ein spezialisierter
Rechtsbeistand entscheidend ist

Die rechtliche Lage im deutschen Arbeitsrecht ist für Laien oft schwer zu durchschauen. Während das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundlagen legt, wird die tatsächliche Praxis durch eine Vielzahl von Spezialgesetzen wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Entgeltfortzahlungsgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz bestimmt. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die sich ständig weiterentwickelt.

In dieser Komplexität liegt für den Arbeitnehmer eine große Gefahr, aber auch eine enorme Chance. Viele Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, weil Arbeitgeber formale Fehler begehen, Fristen missachten oder die notwendige Sozialauswahl falsch treffen. Ohne eine präzise Analyse durch einen Experten verschenken Mandanten hier oft Ansprüche in fünf- oder sechsstelliger Höhe.

Die Dynamik des Kündigungsschutzes

Der Erhalt einer Kündigung löst eine Kettenreaktion aus. Die psychologische Belastung ist hoch, doch die juristische Uhr tickt unerbittlich: Die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist eine der härtesten Fristen im deutschen Recht. Wer diese verstreichen lässt, verliert in der Regel jeden Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung – völlig ungeachtet dessen, wie ungerechtfertigt die Kündigung war.

Unsere Aufgabe ist es, in dieser kritischen Phase Ruhe zu bewahren und die strategische Führung zu übernehmen. Wir prüfen für Sie:

  • Ist die Kündigung formwirksam (Schriftform, Unterschrift)?

  • Liegt ein legitimer Kündigungsgrund (betrieblich, personen- oder verhaltensbedingt) vor?

  • Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?

Greift ein Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft)?

Verhandlung auf Augenhöhe:
Abfindung und Perspektive

In den meisten Fällen führt eine Kündigungsschutzklage nicht zurück an den alten Schreibtisch – das Vertrauensverhältnis ist meist zerrüttet. Das Ziel verlagert sich daher auf eine angemessene Abfindung, die als finanzielle Brücke in die Zukunft dient. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Während Standard-Abfindungsformeln oft nur ein Minimum bieten, erreichen wir durch gezielten Verhandlungsdruck und das Aufzeigen von Prozessrisiken für den Arbeitgeber oft deutlich höhere Summen.

Ihr Recht ist unsere Mission

Wir verstehen uns nicht nur als Ihre Anwälte, sondern als Ihre strategischen Partner. Wir kämpfen für faire Bedingungen, korrekte Arbeitszeugnisse und den Erhalt Ihrer Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur (Vermeidung von Sperrzeiten). Arbeitsrecht bedeutet für uns, die Balance zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wiederherzustellen – mit Fachwissen, Empathie und konsequenter Durchsetzungskraft.

Was Sie jetzt tun sollten

Haben Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Jeder Tag zählt.

 

Ihre
Rechte
werden
vertreten

Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer & Betriebsräte

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht – von Kündigung und Kündigungsschutzklage über Abfindung, Aufhebungs- und Arbeitsvertrag bis hin zu Sozialplan, Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung.

Ihre Experten im Arbeitsrecht

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Unser Ziel ist es, praxisnahe und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden.

Typische Themen im Arbeitsrecht

Ob Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Betriebsübergang oder Mitbestimmung – wir prüfen jeden Fall sorgfältig und setzen die Interessen unserer Mandanten konsequent durch.

Ihre Vorteile mit der Kanzlei BORK

  • Individuelle Beratung für Arbeitgeber – rechtssicher handeln und Konflikte vermeiden
  • Starke Vertretung für Arbeitnehmer – Durchsetzung von Ansprüchen bei Kündigung, Abfindung & Co.
  • Fundierte Unterstützung für Betriebsräte – Begleitung bei Betriebsvereinbarung, Sozialplan und Mitbestimmung

Wir verbinden juristische Expertise mit praktischer Erfahrung – für Lösungen, die Ihnen wirklich weiterhelfen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung im Arbeitsrecht!

Die Schwer­punkte Anwälte für Arbeitsrecht.

In Bezug auf Arbeitsrecht vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht die rechtlichen Belange von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Führungskräften und Geschäftsführern. Unsere tägliche Praxis umfasst auch die Unterstützung von Betriebs- und Personalräten in ihrer alltäglichen Arbeit sowie ihre Vertretung in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Wir verfügen über hervorragende Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung und Beratung von medizinischem Fachpersonal, Pflegekräften, Ärzten und Chefärzten.
Grafik Arbeitsrecht

Arbeitsrecht mit Weitblick: Strategische Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer & Betriebsräte

Das Arbeitsrecht ist stetigem Wandel unterworfen. Ob Digitalisierung der Arbeitswelt, neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder komplexe Restrukturierungen: Rechtssicherheit ist das Fundament für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Stabilität. Die Kanzlei Bork bietet Ihnen eine spezialisierte Beratung, die juristische Präzision mit strategischem Verhandlungsgeschick vereint.

Individuelle Lösungen für alle Akteure der Arbeitswelt

Wir betrachten das Arbeitsverhältnis aus allen Perspektiven. Durch diese 360-Grad-Expertise antizipieren wir die Argumente der Gegenseite und finden Lösungen, die auch vor Gericht Bestand haben.

 Für Arbeitgeber:
Rechtssicherheit & Unternehmensschutz

Als Unternehmer benötigen Sie Lösungen, die Ihren Betrieb nicht lähmen, sondern absichern. Wir begleiten Sie von der Gründung bis zur Skalierung oder Umstrukturierung.

  • Rechtssichere Vertragsgestaltung: Erstellung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführer-Dienstverträgen und variablen Vergütungsmodellen.

  • Trennungsmanagement: Vorbereitung und Durchführung von rechtssicheren Kündigungen und Aufhebungsverträgen zur Vermeidung hoher Prozessrisiken.

  • Compliance & Prävention: Beratung zu Arbeitszeitmodellen, Datenschutz am Arbeitsplatz und zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit.

  • Arbeitsgerichtliche Vertretung: Effektive Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen in allen Instanzen.

Für Arbeitnehmer:
Schutz Ihrer Existenz & Karriere

Eine Kündigung oder Abmahnung trifft Sie persönlich und finanziell. Wir sind Ihr Schutzschild und sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

  • Kündigungsschutz: Schnelle Hilfe innerhalb der 3-Wochen-Frist zur Sicherung von Arbeitsplatz oder Abfindung.

  • Abfindungsverhandlungen: Maximierung Ihrer finanziellen Entschädigung durch taktisches Verhandeln.

  • Prüfung von Zeugnissen & Abmahnungen: Korrektur unberechtigter Beurteilungen für Ihren reibungslosen weiteren Karriereweg.

  • Aufhebungsverträge: Strategische Beratung zur Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Für Betriebsräte:
Starke Mitbestimmung auf Augenhöhe

Ein starker Betriebsrat ist der Garant für ein faires Miteinander. Wir unterstützen Gremien dabei, ihre Beteiligungsrechte voll auszuschöpfen.

  • Betriebsvereinbarungen: Rechtssichere Gestaltung zu Themen wie IT-Systemen, Arbeitszeit oder Mobile Working.

  • Interessenausgleich & Sozialplan: Strategische Begleitung bei Betriebsänderungen und Restrukturierungen.

  • Beschlussverfahren: Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte gegenüber der Geschäftsführung und gerichtliche Vertretung.

  • Schulung & Coaching: Fachjuristische Unterstützung für eine professionelle Gremienarbeit.

Warum Kanzlei Bork? Ihre Vorteile im Arbeitsrecht

Spezialisierung: Wir konzentrieren uns auf das, was wir am besten können – Arbeitsrecht in all seinen Facetten.

  • Reaktionsgeschwindigkeit: Im Arbeitsrecht entscheiden Fristen. Wir garantieren Ihnen zeitnahe Termine und sofortige Analyse Ihrer Situation.

  • Verhandlungsstärke: Ob außergerichtliche Einigung oder hart geführter Prozess – wir verfolgen Ihr Ziel mit Nachdruck.

  • Transparenz: Wir kommunizieren klar über Erfolgsaussichten und Kostenrisiken.

Jetzt Erstberatung vereinbaren

Warten Sie nicht, bis Fristen verstreichen oder Konflikte eskalieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei Bork für eine fundierte Einschätzung Ihres Falles.

Arbeitsrecht

Sie werden rundum und kompetent vertreten – in annähernd allen Belangen des Arbeitsrechts.

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitslohnansprüche
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Arbeitszeitregelung
  • Aufhebungsverträge
  • Betriebsräte
  • Beschlussverfahren
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, Integrationsamtsverfahren)
  • Einigungsstellenverfahren
  • Individuelle Gestaltung, Erstellung sowie Überprüfung von Mitarbeiterverträgen
  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Chefarztverträgen
  • Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage, Druckkündigung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung
  • Mindestlohn
  • Mobbingfälle (z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld)
  • Personalräte
  • Schadenersatzforderungen aus dem Arbeitsverhältnis oder aus den Gründen seiner Beendigung (z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld)
  • Scheinselbstständigkeit
  • Sozialauswahlüberprüfung
  • Tarifstreitigkeiten
  • Überstundenansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten
  • Whistle-Blowing
  • Zeitarbeitsverträge

Sie benötigen einen Beistand für Ihr gutes Recht? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

Fachanwalt Arbeitsrecht
Beratung für alle Parteien

Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber | Fachanwälte für Arbeitsrecht – Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK beraten Arbeitgeber umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragen – von Kündigung und Abmahnung über Aufhebungsverträge und Betriebsübergänge bis hin zu Mindestlohn, Kurzarbeit und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.

Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer | Fachanwälte für Arbeitsrecht – Kündigungsschutz & Abfindung

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK unterstützen Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – von Kündigung und Kündigungsschutzklage über Abfindung und Aufhebungsvertrag bis hin zu Urlaubsansprüchen, Mutterschutz und Elternzeit.

Betriebsrat

Rechtsanwalt für Betriebsrat | Fachanwälte für Arbeitsrecht – Betriebsvereinbarung, Sozialplan & Einigungsstelle

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK beraten Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen bei Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Sozialplan, Interessenausgleich sowie allen relevanten Wahlen.

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber dabei, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu vermeiden. Ob bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Vorbereitung einer Kündigung oder der Verhandlung mit dem Betriebsrat – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zuverlässig zur Seite.

Typische Themen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Erstellung und Umsetzung einer rechtssicheren Abmahnungsstrategie
  • Beratung zu Betriebsübergang, Scheinselbstständigkeit und Sozialplanverhandlungen
  • Unterstützung bei Fragen zu Mindestlohn, Kurzarbeit, Datenschutz und Arbeitssicherheit
  • Verhandlungen und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Ihr Vorteil: Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Wir begleiten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – praxisnah, effizient und rechtssicher. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen und stabile Strukturen zu schaffen.

Wann sollte ich als Arbeitgeber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Sobald Sie eine Kündigung aussprechen, eine Abmahnung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag vorbereiten wollen. Eine rechtliche Prüfung schützt Ihr Unternehmen vor Risiken und sorgt für rechtssichere Entscheidungen.

Was muss ich bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen beachten?

Kündigungen und Aufhebungsverträge müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge, Kündigungen und Aufhebungsverträge, um Konflikte und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Welche weiteren Themen deckt die Kanzlei BORK für Arbeitgeber ab?

Wir beraten auch zu Mindestlohn, Kurzarbeit, Datenschutz, Arbeitssicherheit und allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen, um Ihr Unternehmen rechtlich sicher aufzustellen.

Wie profitieren Arbeitgeber von der Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Arbeitsrecht?

Sie erhalten praxisnahe Beratung, können rechtssicher handeln, Risiken minimieren und die betrieblichen Abläufe stabil und effizient gestalten.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Arbeitgeber individuell im Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer

Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir uns konsequent für Ihre Rechte als Arbeitnehmer ein. Ganz gleich, ob Sie eine Kündigung erhalten haben, über eine Abfindung verhandeln möchten oder Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub oder Homeoffice haben – wir beraten und vertreten Sie zuverlässig.

Typische Anliegen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

  • Prüfung einer Kündigung und Einleitung einer Kündigungsschutzklage (Achtung: 3-Wochen-Frist)
  • Beratung zu Aufhebungsvertrag und Verhandlungen über eine Abfindung
  • Überstundenstreitigkeiten, Urlaubsansprüche und Vergütungsfragen
  • Beratung zu Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Homeoffice

Ihre Vorteile mit der Kanzlei BORK

Wir handeln schnell und zielgerichtet, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unser Ziel: Ihr Kündigungsschutz, eine faire Abfindung und die Sicherung Ihrer beruflichen Zukunft.

Wann sollte ich als Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren?

Sobald Sie eine Kündigung erhalten, über eine Abfindung verhandeln oder einen Aufhebungsvertrag prüfen möchten. Besonders wichtig ist die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.

Wie gehe ich vor, wenn mein Arbeitgeber Überstunden oder Urlaub nicht korrekt vergütet?

Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche auf Vergütung von Überstunden und Urlaubsansprüche bestehen und setzen diese notfalls rechtlich durch – unter Berücksichtigung von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Wie unterstützt mich die Kanzlei BORK im Kündigungsschutz?

Wir prüfen Ihre Kündigung, leiten bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage ein und vertreten Sie in allen Verhandlungen, um Ihre Rechte zu sichern und eine faire Abfindung durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir setzen Ihre Arbeitnehmerrechte durch.

Ihr Recht im Fokus: Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK

Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz, weshalb rechtliche Konflikte hier besonders belastend sind. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei BORK stehen Arbeitnehmern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen mit fundierter Expertise und strategischem Weitblick zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber konsequent durchzusetzen, sei es bei einer unvorhergesehenen Kündigung oder der Einleitung einer Kündigungsschutzklage. Wir wissen, dass hinter jedem Fall eine persönliche Geschichte steht, und entwickeln daher individuelle Lösungen für Ihre berufliche Situation.

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verhandlung von Abfindungen und der Gestaltung rechtssicherer Aufhebungsverträge. Viele Arbeitnehmer unterschreiben Dokumente unter Zeitdruck, ohne die langfristigen Folgen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder die Rentenversicherung zu bedenken. Die Kanzlei BORK prüft jedes Angebot detailliert und nutzt juristische Hebel, um für Sie eine optimale finanzielle Absicherung zu erzielen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur eine faire Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten, sondern auch rechtlich abgesichert in Ihren nächsten Karriereschritt starten.

Neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen im laufenden Job. Wir setzen Ihre berechtigten Urlaubsansprüche durch, klären Unklarheiten bei Überstundenregelungen oder prüfen die Rechtmäßigkeit von Versetzungen. Besonders am Herzen liegt uns der Schutz vulnerabler Gruppen: Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Mutterschutz und Elternzeit, damit Sie Ihre familiäre Planung ohne Angst vor Benachteiligung oder gar dem Verlust des Arbeitsplatzes realisieren können. Die Kanzlei BORK kennt die speziellen Schutzvorschriften genau und vertritt Sie gegenüber dem Arbeitgeber mit dem nötigen Nachdruck.

Auch bei komplexen Themen wie Diskriminierung am Arbeitsplatz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall oder der Durchsetzung von Zeugniskorrekturen ist die Kanzlei BORK Ihr verlässlicher Partner. Wir kombinieren juristische Präzision mit einer klaren Sprache, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, welche Handlungsoptionen Sie haben. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Spezialisten im Arbeitsrecht, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht nur zu kennen, sondern sie auch erfolgreich zu verteidigen.

Kündigung erhalten? Jetzt Kündigungsschutzklage mit der Kanzlei Bork erheben

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt jede Sekunde, denn im Arbeitsrecht ist Zeit Ihre wertvollste Ressource. Die Kanzlei Bork unterstützt Sie dabei, die kritische 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht verstreichen zu lassen. Viele Arbeitnehmer begehen den folgenschweren Fehler abzuwarten, doch nach genau 21 Tagen wird jede noch so unberechtigte Kündigung rechtswirksam. Wir handeln für Sie sofort, um Ihre Rechte zu wahren und die Unwirksamkeit der Entlassung gerichtlich feststellen zu lassen.

Ein zentraler Aspekt unserer Beratung ist die gezielte Abfindungsoptimierung. Da es in Deutschland keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, ist Verhandlungsgeschick gefragt. In rund 90% aller arbeitsrechtlichen Vergleiche gelingt es uns, für unsere Mandanten das Maximum an finanzieller Absicherung herauszuholen. Dabei prüfen wir bei einer betriebsbedingten Kündigung ganz genau, ob die sogenannte Sozialauswahl Ihres Arbeitgebers rechtssicher erfolgt ist. Wir analysieren, ob Faktoren wie Ihr Alter, die Betriebszugehörigkeit oder bestehende Unterhaltspflichten korrekt berücksichtigt wurden oder ob Sie zu Unrecht ausgewählt wurden.

Auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung bietet die Kanzlei Bork eine schlagkräftige Verteidigung. Oft fehlen die notwendige Vor-Abmahnung oder die Vorwürfe sind schlichtweg zu vage formuliert. Da ein Fehlverhalten vom Arbeitgeber lückenlos bewiesen werden muss, entlarven wir unberechtigte Vorwürfe strategisch. Besonders intensiv ist unsere Verteidigung, wenn Sie einer Statusgruppe mit besonderem Kündigungsschutz angehören. Ob Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit oder die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied – wir kennen Ihre Privilegien und setzen diese konsequent gegen die Kündigungsabsichten durch.

Eine existenzbedrohende Situation stellt die fristlose Kündigung dar, da hier nicht nur der sofortige Jobverlust droht, sondern auch eine empfindliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir kämpfen entschlossen gegen diese Sperrzeit und streben eine saubere Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses an. Oft hängt die Wirksamkeit einer Kündigung ohnehin nur an einem seidenen Faden: Viele Arbeitgeber scheitern bereits an den Formalien. Wir finden jeden Formfehler, sei es eine fehlende Originalunterschrift, eine falsche Bevollmächtigung oder die rechtlich unwirksame Kündigung per E-Mail oder WhatsApp.

Sollte Ihnen statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, ist strategische Beratung unerlässlich. Unterschreiben Sie niemals ungeprüft, da wir die Klage oft als Druckmittel nutzen, um Ihren Ausstieg finanziell zu optimieren. Selbst bei einer Kündigung in der Probezeit sind Sie dem Arbeitgeber nicht schutzlos ausgeliefert; wir prüfen, ob Willkür oder Sittenwidrigkeit vorliegen. Zum Abschluss unserer Begleitung sichern wir Ihnen zudem ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das Ihre Note und den Wortlaut rechtssicher fixiert und Ihnen als perfekte Eintrittskarte für Ihre berufliche Zukunft dient.

Rechtsberatung für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und JAV

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Gremien in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu sichern, die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats zu stärken und eine wirksame Interessenvertretung der Belegschaft zu gewährleisten.

Unsere Leistungen im kollektiven Arbeitsrecht

  • Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem BetrVG – insbesondere bei Kündigungen, Versetzungen, Betriebsänderungen und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Unterstützung bei Betriebsratswahlen, Initiativanträgen und Schulungs-/Freistellungsansprüchen
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Verfahren vor dem Arbeitsgericht oder in der Einigungsstelle
  • Rechtsberatung für Schwerbehindertenvertretung und JAV bei besonderen Aufgaben und Mitbestimmungsrechten

Ihre Vorteile mit der Kanzlei BORK

Wir verbinden fundierte juristische Expertise im kollektiven Arbeitsrecht mit praxisnaher Beratung. So können Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen, Entscheidungen rechtssicher treffen und die Interessen der Belegschaft konsequent vertreten.

Wann sollte sich ein Betriebsrat rechtlich beraten lassen?

Ein Betriebsrat sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, insbesondere bei Betriebsänderungen, Kündigungen, Versetzungen, oder wenn Betriebsvereinbarungen ausgehandelt werden. Rechtzeitige Beratung schützt vor rechtlichen Fehlern und stärkt die Handlungsfähigkeit des Gremiums.

Welche Aufgaben übernehmen Fachanwälte bei Betriebsratswahlen?

Wir unterstützen bei allen Fragen rund um Betriebsratswahlen, Initiativanträgen, Schulungs- und Freistellungsansprüchen und sichern eine korrekte Durchführung nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Warum ist rechtliche Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen wichtig?

Betriebsvereinbarungen regeln Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Fachanwälte prüfen Inhalte, Rechtssicherheit und Mitbestimmungsrechte, damit die Vereinbarungen verbindlich und rechtssicher sind.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen professionell im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht
Einigungsstellen­verfahren

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch von Betriebsräten in Einigungsstellenverfahren. Wir kennen die strategischen und taktischen Besonderheiten beider Seiten und können so gezielt auf die jeweilige Interessenlage eingehen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • der Vorbereitung und Durchführung von Einigungsstellenverfahren,
  • der rechtlichen Bewertung der mitbestimmungspflichtigen Themen,
  • der Formulierung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen,
  • der Begleitung der Einigungsstelle als Beisitzer oder rechtlicher Berater.

Experten für Kündigungsschutz
Weiterbeschäf­tigung
oder Abfindung

Kündigungsschutz für Arbeitgeber: Rechtssicher & Strategisch

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für Arbeitgeber weit mehr als eine bloße Formsache. Es geht um die Abwägung zwischen der Fortführung des Arbeitsverhältnisses und der Vermeidung hoher Abfindungszahlungen. In der Kanzlei Bork in Bochum kombinieren wir fundierte arbeitsrechtliche Kompetenz mit unserer Erfahrung, um für Sie das wirtschaftlich und rechtlich beste Ergebnis zu erzielen.

Kanzlei Bork: Starker Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer unvorbereitet und wirft existenzielle Fragen auf. Jetzt ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Die Kanzlei Bork in Bochum ist Ihr starker Partner im Arbeitsrecht. Wir kämpfen dafür, dass Sie nicht ohne faire Abfindung gehen – oder Ihren Arbeitsplatz behalten.

Rechtssichere Begleitung für Betriebsräte: Agieren auf Augenhöhe

Als Betriebsrat stehen Sie oft zwischen den Fronten. Die Geschäftsführung drängt auf Effizienz und Veränderungen, während Sie die Rechte der Belegschaft wahren müssen. In der Kanzlei Bork in Bochum finden Sie einen Partner, der das kollektive Arbeitsrecht nicht nur kennt, sondern strategisch für Ihr Gremium einsetzt.

Wir unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte aktiv zu nutzen, statt nur auf Maßnahmen des Arbeitgebers zu reagieren.

Die unwirksame Kündigung vermeiden: Rechtssicherheit bei Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von Umstrukturierungen ist rechtlich hochsensibel und wird oft durch Fehler bei der Sozialauswahl angreifbar. Die Kanzlei Bork unterstützt Arbeitgeber dabei, Faktoren wie Dienstjahre, Lebensalter und Unterhaltspflichten gerichtsfest abzuwägen, damit Ihre unternehmerische Entscheidung Bestand hat.

Durch eine präventive Beratung minimieren wir das Risiko einer Kündigungsschutzklage. Unser Ziel für Sie ist die reibungslose Umsetzung der personellen Maßnahme oder – sollte es zum Prozess kommen – die Abwehr von überhöhten Forderungen. Wir sichern Ihre unternehmerische Gestaltungsfreiheit und sorgen dafür, dass betriebliche Veränderungen nicht an rechtlichen Formfehlern scheitern.

Kündigung wegen Krankheit rechtssicher gestalten: Schutz vor langwierigen Prozessen

Die krankheitsbedingte Kündigung stellt Arbeitgeber vor enorme Hürden, da die Rechtsprechung extrem hohe Anforderungen stellt. Die Kanzlei Bork begleitet Sie bei der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM-Verfahren) und erstellt eine belastbare negative Gesundheitsprognose, um die Kündigung vor dem Arbeitsgericht abzusichern.

Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Belastung für Ihr Unternehmen durch langanhaltende Fehlzeiten zu beenden. Wir nutzen unsere Expertise, um Klagerisiken auszuschalten und entweder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtssicher zu forcieren oder eine wirtschaftlich vertretbare Abfindungslösung zu moderieren. Lassen Sie sich nicht durch langwierige Krankheitsverläufe blockieren – wir schaffen klare Verhältnisse.

Verhaltensbedingte Kündigung und Compliance: Konsequente Reaktion auf Pflichtverletzungen

Erhebt Ihr Unternehmen Vorwürfe wegen Fehlverhaltens, muss jeder Schritt sitzen. Von der korrekten Abmahnung bis zur Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips – die Kanzlei Bork prüft die Haltbarkeit der Anschuldigungen, bevor Fakten geschaffen werden. Insbesondere bei strafrechtlich relevanten Vorfällen im Betrieb ist eine präzise Beweissicherung entscheidend für den Erfolg.

Unser Ziel ist die Bestätigung der Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder die Verhandlung einer Abfindung, die den Schweregrad der Pflichtverletzung widerspiegelt. Wir decken Fehler in der Argumentation der Gegenseite auf und nutzen diese als Hebel, um Ihr Unternehmen vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen.

Rechtssicheres Handeln bei Sonderkündigungsschutz

Kündigungen gegenüber Personen mit Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung) unterliegen strengen Anforderungen bzw. behördlichen Genehmigungsverfahren. Ohne die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes oder der zuständigen Behörde ist die Kündigung von vornherein unwirksam. Die Kanzlei Bork steuert diese komplexen Prozesse für Sie.

Unser Ziel ist es, Ihre personelle Planungssicherheit auch in schwierigen Konstellationen zu gewährleisten. Wir führen die notwendigen Verfahren mit den Behörden und nutzen taktische Spielräume, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere spezialisierte Expertise, um auch bei besonderem Kündigungsschutz eine für Ihr Unternehmen optimale und rechtssichere Lösung zu erzielen.

Für Arbeitnehmer

 

Die „vorgeschobene“ Umstrukturierung: Ihr Rechtsschutz bei betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung wegen angeblicher Umstrukturierung ist oft rechtlich angreifbar, besonders wenn kurz darauf ein neuer, jüngerer Kollege Ihren Platz einnimmt. Die Kanzlei Bork prüft für Sie, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl korrekt durchgeführt hat. Werden Faktoren wie Dienstjahre, Lebensalter oder Unterhaltspflichten ignoriert, ist die Kündigung unwirksam.

Mit einer gezielten Kündigungsschutzklage decken wir Fehler in der unternehmerischen Begründung auf und nutzen diese als strategisches Druckmittel. Unser Ziel für Sie ist entweder die erfolgreiche Weiterbeschäftigung oder das Aushandeln einer überdurchschnittlichen Abfindung, die Ihre finanzielle Zukunft absichert. Lassen Sie Ihre Rechte bei einer vorgeschobenen Kündigung nicht ungeprüft und vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht.

Kündigung wegen Krankheit: Ihr Rechtsschutz bei krankheitsbedingter Entlassung

Eine krankheitsbedingte Kündigung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit ist für viele Arbeitnehmer ein Schock, doch die rechtlichen Hürden für Arbeitgeber sind extrem hoch. Die Kanzlei BORK prüft für Sie, ob die strengen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit erfüllt sind. Oft fehlt das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) oder eine belastbare negative Gesundheitsprognose, was die Entlassung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage angreifbar macht.

Unser Ziel ist es, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und Ihre berufliche Existenz zu sichern. Wir nutzen Formfehler und versäumte BEM-Gespräche als strategischen Hebel, um entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu erwirken oder eine hohe Abfindung auszuhandeln. Lassen Sie sich nicht krankheitsbedingt verdrängen – wir setzen Ihre Arbeitnehmerrechte konsequent durch und sorgen für eine faire Lösung.

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung: Ihre Verteidigung bei Vorwürfen am Arbeitsplatz

Erhebt Ihr Arbeitgeber Vorwürfe wegen Fehlverhaltens, ohne dass Sie jemals eine Abmahnung erhalten haben? In Deutschland gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Eine Kündigung ist nur das letzte Mittel. Die Kanzlei BORK prüft die Haltbarkeit dieser Anschuldigungen, denn ohne vorherige Warnfunktion ist eine verhaltensbedingte Kündigung in den meisten Fällen unwirksam.

Wir erzwingen die Einhaltung Ihrer Rechte und sorgen für die Wiederherstellung Ihrer Reputation. Unser Ziel ist die Löschung unberechtigter Vorwürfe aus der Personalakte. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage decken wir Fehler auf und nutzen diese als Hebel, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine überdurchschnittliche Abfindung auszuhandeln.

Sonderkündigungsschutz missachtet: Ihr Rechtsschutz bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit

Eine Kündigung während der Schwangerschaft und der Elternzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Kündigung von Schwerbehinderten ist oft angreifbar. Hier greift der gesetzliche Sonderkündigungsschutz: Ohne die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden (z. B. Integrationsamt) ist die Kündigung von vornherein unwirksam. Die Kanzlei BORK setzt Ihre Privilegien konsequent durch und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Unser Ziel ist Ihre sofortige Rückkehr in den Job oder die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Wir nutzen die Missachtung dieser Schutzrechte zudem als starken Hebel in Verhandlungen, um eine maximale Abfindung für Sie zu erzielen. Vertrauen Sie auf unsere spezialisierte Erfahrung im Arbeitsrecht, um Ihre Existenz und Ihre Familie in dieser besonderen Lebensphase abzusichern.

Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Warum Formfehler Ihre größte Chance sind

Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigung digital per E-Mail, WhatsApp oder ohne Originalunterschrift zugestellt? Digitale Nachrichten oder Kopien sind rechtlich wertlos. Die Kanzlei BORK nutzt diese Formfehler, um unzulässige Kündigungen sofort zu Fall zu bringen.

Da eine formunwirksame Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, wird sie oft schon im ersten Schritt der Kündigungsschutzklage kassiert. Wir nutzen diesen strategischen Vorteil, um entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu sichern oder eine überdurchschnittliche Abfindung auszuhandeln. Wenn Ihr Chef an den Formalien scheitert, ebnen wir Ihnen den Weg zum Erfolg.

Unsere Expertise für Ihr Gremium

Besonders bei komplexen Restrukturierungen oder in sensiblen Branchen wie dem Gesundheitswesen reicht Standard-Arbeitsrecht oft nicht aus. Unsere Zusatzqualifikationen im Straf- und Medizinrecht machen uns zu wertvollen Beratern, wenn es um Compliance, Haftungsfragen oder den Schutz von Mitarbeitern geht.

Wir begleiten Sie bei Betriebsänderungen und verhandeln Lösungen, die die wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft bestmöglich abfedern.
Ob Dienstplangestaltung, Überstunden oder die Einführung neuer IT-Systeme – wir sorgen dafür, dass der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und umfassend beteiligt.
Wir prüfen Anhörungen zu Kündigungen und unterstützen Sie bei der Formulierung rechtssicherer Widersprüche. Wenn eine Einigung scheitert, vertreten wir Ihr Gremium kompetent vor dem Arbeitsgericht  und in Einigungsstellenverfahren.
Wir denken über den Tellerrand des Arbeitsrechts hinaus. Durch unsere strafrechtliche Expertise schützen wir Sie und die Belegschaft auch bei kritischen Themen wie Datenschutzverstößen oder dem Vorwurf von Unregelmäßigkeiten im Betrieb. Wir kennen die Spielregeln und sorgen dafür, dass Ihr Gremium als ernstzunehmender Verhandlungspartner wahrgenommen wird.

So treten Sie mit uns in Kontakt

Wir legen großen Wert auf die Erreichbarkeit und den engen Kontakt zu unseren Mandanten.

In allen Aspekten des Arbeitsrechts können Sie auf eine realistische Bewertung Ihrer Handlungsmöglichkeiten sowie auf eine engagierte Beratung und Vertretung zählen.

Ablauf für Kontaktaufnahme

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Kontakt aufnehmen
Von Montag bis Freitag ist das Sekretariat der Kanzlei Bork immer besetzt.

2

Termin vereinbaren
Auch nach Feierabend können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

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Gespräch und Beratung
Zügig erarbeiten wir eine Lösung für Ihr Anliegen.


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Gerne rufen wir Sie zurück!

Bitte um Rückruf.

Unser Rat ist gerichtlich ein Bereich. Falle: Der Patient hat gerichtliche Ansprüche. Schmerzensgeld, Haftung bzw. Arzthaftung und Kosten können geltend gemacht werden. Stgb Behandlung vertrete ich in meinem Beruf. Ärztlichen Regel Tel vor Gericht, die rechtlich Tat - Lage strafrechtlich vor dem Olg ist strafbar. Die strafrechtliche Staatsanwaltschaft.

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