Auszeichnungen, insbes.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
- Rechtsanwalt seit 2006
- Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht seit 2011
- 1/2024 Gründung von Kanzlei BORK – Medizinrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
- Dozent an der FOM Hochschule in Essen 2015 – 2021
- Auszeichnung als „besonders häufig empfohlener Anwalt für Ärzte und Kliniken“ und „TOP Anwalt Medizinrecht“ bundesweit von WirtschaftsWoche (17/2014)
- Auszeichnung als great place to work „Beste Arbeitgeber Consulting Unternehmen 2017“ sowie „Beste Arbeitgeber in NRW 2017“
- Referent für Betriebsratsschulungen
Privat:
Jahrgang 1977, Hobby: Inhaber einer Privatpilotenlizenz
Biografie
Herr Bork ist Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht und damit einer von nur wenigen bundesweit tätigen Strafverteidigern, die diese Doppelqualifikation vorweisen. Er spezialisierte sich früh auf das Medizin- und Strafrecht. Schon während seiner juristischen Ausbildung war er in der Kammer für Arzthaftungsrecht beim Landgericht Bochum tätig. Hier sammelte er wertvolle Erfahrungen über die „Denkweise“ eines Richters, dem ein arzthaftungsrechtlicher Fall zur Entscheidung vorliegt. Diese gesammelten Erfahrungen versetzen ihn in besonderer Weise in die Lage, die Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensfalls nicht nur aus der Sicht eines Interessenvertreters, sondern auch aus Richtersicht zu beurteilen.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung ließ er sich im Jahr 2006 als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Medizin- & Strafrecht in Bochum nieder. Seit 2011 führt er neben der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht auch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Im Januar 2020 wurde der Fachanwaltskurs Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
Neben der klassischen Strafverteidigung auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts, vertritt er die Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Krankenhausträger, Medizinprodukteindustrie etc.) insbesondere bei Fragen der Korruptionsvermeidung und -bekämpfung (Compliance), des Abrechnungsbetrugs sowie der Untreue als auch der klassischen Arzthaftung und begleitet die betroffene Ärzteschaft auch bei berufsgerichtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren. Ferner vertritt Herr Bork auch gesetzlich wie privat versicherte Patienten.
Darüber hinaus vertritt Herr Bork Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Kollektiv- und des Individualarbeitsrechts. Dabei spielt neben den klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen das Arbeitsstrafrecht eine besondere Rolle. Auf diese Weise können schon frühzeitig arbeitsstrafrechtliche Risken aufgezeigt und somit eine umfassende Beratung angeboten werden.
Herr Bork veröffentlicht regelmäßig Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften. Darüber hinaus hält er Seminare und Vorträge sowohl im medizin- als auch im straf- und arbeitsrechtlichen Themenbereich.