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Diese Kanzlei ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert für anwaltliche und fachanwaltliche Dienstleistung.

Anwalt Medizinrecht

Kanzlei-Christoph-Bork

Leistung Medizinrecht

Medizin
recht

Kanzlei Bork Ihr Vertreter im Medizinrecht

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Fachanwalt für Medizinrecht

Die Kanzlei BORK ist spezialisiert auf Medizinrecht und unterstützt Patienten zuverlässig bei allen Fragen der Arzthaftung. Ob Behandlungsfehler, Fehler bei Operationen, falsche Diagnose oder mangelnde ärztliche Aufklärung – wir setzen Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch.

Medizinrecht

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht wissen wir: Jeder Fall ist einzigartig. Wir prüfen sorgfältig die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens, analysieren medizinische Gutachten und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch. Unser Ziel ist es, eine faire Entschädigung für erlittene Schäden zu erzielen und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche anerkannt werden.

Kompetente Unterstützung im Medizinrecht

  • Behandlungsfehler & ärztliche Fehlbehandlung
  • Fehler bei Operationen oder medizinischen Eingriffen
  • Falsche Diagnose oder verspätete Diagnose
  • Mangelhafte Aufklärung
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung rund um Patientenrechte

Welche Fälle deckt die Kanzlei BORK ab?

Wir beraten bei Behandlungsfehlern, Fehlern bei Operationen, falschen Diagnosen und bei mangelnder ärztlicher Aufklärung.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Die Kanzlei BORK unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Wie geht die Kanzlei vor?

Jeder Fall wird sorgfältig geprüft, Gutachten ausgewertet und Patientenrechte konsequent durchgesetzt.

Kanzlei BORK – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum, für faire Entschädigungen und die starke Vertretung Ihrer Patientenrechte.

Medizinrecht
Ihre Rechte als Patient

Behandlungsfehler & Arzthaftung – Kanzlei BORK, Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum

Ein vermuteter Behandlungsfehler kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben – etwa durch eine falsche Diagnose, einen Operationsfehler oder eine unzureichende ärztliche Aufklärung. Die Kanzlei BORK ist auf Medizinrecht spezialisiert und unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Wir prüfen, ob eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht oder ein Verstoß gegen Aufklärungs- oder Dokumentationspflichten vorliegt, und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen mit Nachdruck.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn eine ärztliche oder medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachärztlichen Standard entspricht und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht.
Ihre Ansprüche
Wenn ein Behandlungsfehler einen gesundheitlichen Schaden verursacht hat, können Betroffene Schmerzensgeld und Schadensersatz (für materielle Schäden, z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten) verlangen.
Bei groben Behandlungsfehlern kann sich die Beweislast zulasten des Arztes verschieben.

Falsche oder verspätete Diagnose

Eine fehlerhafte Diagnose kann gravierende Folgen haben – etwa verzögerte Behandlungen oder unnötige Eingriffe. Wir prüfen, ob ein Diagnosefehler vorliegt und ob daraus Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz entstehen.
Fehler bei Operationen
Ein Operationsfehler kann lebenslange Folgen haben. Wir vertreten Patienten bei Komplikationen, Verletzungen oder Folgeschäden, die auf ärztliches Fehlverhalten oder eine unzureichende Aufklärung zurückzuführen sind.

Dokumentations- und Aufklärungspflichten

Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation sowie mangelhafte Aufklärung können erhebliche rechtliche Bedeutung haben. Sie erleichtern oft den Nachweis eines Behandlungsfehlers und stärken die Position des Patienten.

Wie wir Sie unterstützen

  • Prüfung medizinischer Unterlagen und Gutachten
  • rechtliche Bewertung und Anspruchsdurchsetzung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Verhandlung mit Versicherungen und Ärzten
  • umfassende Beratung im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

 

Kanzlei BORK – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum.
Wir setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch – kompetent, engagiert und mit juristischem Sachverstand.

Behandlungsfehler & Arzthaftung

Ein vermuteter Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen haben – von einer falschen Diagnose über Fehler bei Operationen bis hin zu einer unzureichenden ärztlichen Aufklärung. Die Kanzlei BORK unterstützt Patienten umfassend im Bereich der Arzthaftung.
Wir prüfen, ob eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht vorliegt und ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht. Auch bei Dokumentationsmängeln und Aufklärungspflichtverletzungen setzen wir Patientenrechte mit Nachdruck durch.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn eine ärztliche oder medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachärztlichen Standard entspricht und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, können Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Welche Rolle spielt die Dokumentation?

Dokumentationsmängel oder eine fehlende Aufklärung können im Streitfall wichtige Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler liefern und die Beweisführung zugunsten des Patienten erleichtern.

Fehler bei Operationen

Ein Operationsfehler kann schwerwiegende und lebenslange Folgen haben. Die Kanzlei BORK unterstützt Patienten, die durch Behandlungsfehler oder eine unzureichende ärztliche Aufklärung vor einer Operation geschädigt wurden. Wir setzen konsequent Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch und beraten zu Folgeschäden, Verletzungen von Aufklärungspflichten sowie bei Komplikationen, die auf ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sind.

Was gilt als Fehler bei einer Operation?

Ein Operationsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung nicht nach dem medizinischen Standard erfolgt – zum Beispiel durch Kunstfehler, Behandlungsfehler oder fehlende Aufklärung.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem OP-Fehler?

Ja, bei nachweisbaren Fehlern bei Operationen können Patienten Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz fordern.

Welche Folgen können Operationsfehler haben?

Operationsfehler können zu Komplikationen, Folgeschäden oder einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen.

Wie unterstützt mich die Kanzlei BORK?

Wir prüfen Ihren Fall, klären Ihre Ansprüche und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch.

Falsche Diagnose

Eine falsche oder verspätete Diagnose kann gravierende Folgen haben: Patienten verlieren wertvolle Behandlungszeit, erleiden gesundheitliche Schäden oder müssen sich unnötigen Eingriffen unterziehen.
Die Kanzlei BORK prüft, ob durch eine fehlerhafte Diagnose Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Dabei setzen wir Ihre Patientenrechte im Bereich des Medizinrechts und der Arzthaftung mit Nachdruck durch.

Wann gilt eine Diagnose als falsch?

Eine Diagnose ist falsch, wenn die ärztliche Feststellung nicht dem medizinischen Standard entspricht und dadurch Fehlbehandlungen oder unnötige Eingriffe erfolgen.

Welche Folgen kann eine verspätete Diagnose haben?

Patienten verlieren oft wertvolle Behandlungszeit, was zu gesundheitlichen Schäden und einer schlechteren Prognose führen kann.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld bei Diagnosefehlern?

Ja, bei falscher oder verspäteter Diagnose können Ansprüche auf Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz bestehen.

Wie hilft die Kanzlei BORK?

Wir prüfen Ihren Fall, klären Ihre Ansprüche und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch.
Haben Sie den Verdacht auf eine Fehldiagnose? Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung. Kanzlei BORK – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum

Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

Wenn Patienten durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigt wurden, haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld und ggf. auch auf Schadensersatz. Die Kanzlei BORK unterstützt Patienten bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, insbesondere bei:

  • Fehlern im Krankenhaus
  • Kunstfehlern bei Operationen
  • Aufklärungspflichtverletzungen
  • falschen Diagnosen

Wir setzen uns für eine faire Entschädigung ein und begleiten Patienten durch alle rechtlichen Schritte im Bereich des Medizinrechts und der Arzthaftung.

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch besteht, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden geführt hat – etwa durch eine falsche Diagnose, einen OP-Fehler oder mangelnde Aufklärung.

Worin liegt der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Schmerzensgeld entschädigt immaterielle Schäden wie Schmerzen oder Leiden, während Schadensersatz materielle Schäden abdeckt, z. B. Verdienstausfall oder Behandlungskosten.

Welche Fehler fallen darunter?

Unter anderem Fehler im Krankenhaus, Kunstfehler bei Operationen, falsche Diagnosen und Aufklärungspflichtverletzungen.

Wie unterstützt mich die Kanzlei BORK?

Wir prüfen Ihren Anspruch, werten medizinische Gutachten aus und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch.

Fordern Sie Ihr Recht auf faire Entschädigung ein – Kanzlei BORK – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum.

So treten Sie mit uns in Kontakt

Wir legen großen Wert auf die Erreichbarkeit und den engen Kontakt zu unseren Mandanten.

In allen Aspekten des Medizinrechts und des Medizinstrafrechts können Sie auf eine realistische Bewertung Ihrer Handlungsmöglichkeiten sowie auf eine engagierte Betreuung und Vertretung zählen.

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Von Montag bis Freitag ist das Sekretariat der Kanzlei Bork immer besetzt.

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Auch nach Ihrem Feierabend können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

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Unser Rat ist gerichtlich ein Bereich. Falle: Der Patient hat gerichtliche Ansprüche. Schmerzensgeld, Haftung bzw. Arzthaftung und Kosten können geltend gemacht werden. Stgb Behandlung vertrete ich in meinem Beruf. Ärztlichen Regel Tel vor Gericht, die rechtlich Tat - Lage strafrechtlich vor dem Olg ist strafbar. Die strafrechtliche Staatsanwaltschaft.

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