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Kanzlei Bork Ihr Vertreter im Medizinrecht

Rechtshilfe für Ärzte*innen. Benötigen Sie einen Anwalt im Medizinrecht

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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Der
Anwalt
an Ihrer
Seite

Jeder einzelne Fall profitiert vom Fachwissen der Kanzlei Bork

Als Spezialisten im Bereich des Medizinrechts stehen wir Ihnen auf diesem äußerst sensiblen Gebiet verlässlich zur Verfügung. Wir besitzen die erforderliche Fachkompetenz und zeigen angemessene Empathie. Wir bieten umfassenden Beistand in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter das Arzt- und Krankenhausrecht, das Arzneimittelrecht, das Heilberufe- und das Biomedizinrecht.

Medizinrecht
Ein Überblick über unsere Leistungen

Wir vertreten Ärzte, Vertragsärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte etc.
und natürlich auch gesetzlich oder privat versicherte Patienten.

  • Apothekenrecht
  • Arbeitsrecht/Chefarztrecht
  • Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht/ Kranken­haus­­trägerhaftung
  • Arztrecht/Zahnarztrecht
    • Zulassungs-/ Ermächtigungs­­verfahren
    • Honorar-, Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts­prüfverfahren
    • Disziplinarverfahren
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Direktverträge/Selektivverträge/ In­te­grierte Versorgungsverträge
  • Gebührenrecht (GOÄ, GOZ)
  • Heilmittelwerberecht
  • Kooperationen im Gesundheitswesen/ Gesellschafts­recht
    • Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
    • Ärztehäuser und Praxiskliniken, OP- und Gesundheitszentren
    • Kooperationsmodelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten/Integrierte Facharztzentren an Krankenhäusern
    • Medizinische Versorgungszentren
  • Krankenhausrecht
    • Krankenhausplanung/-finanzierung
    • Abschluss von Versorgungsverträgen
    • Organisations- und Kooperations­beratung/In- und Outsourcing
    • Verhandlungen mit Kostenträgern/ Schiedsstellen­­verfahren
    • Krankenhausträgerberatung
    • Medizinische Versorgungszentren
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinstrafrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
  • Psychotherapeutenrecht
  • Wettbewerbs-/Vergaberecht
  • Rettungsdienstrecht

 

Sie benötigen einen Beistand für Ihr gutes Recht? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

Unsere Mandanten kommen aus vielen Bereichen.

Durch unsere vielfältige Expertise sind wir auf vielen Gebieten erfolgreich tätig, unter anderem für:

  • Patienten
  • Ärzte / Zahnärzte /Apotheker
  • Berufsverbände
  • Pflegekammern
  • Krankenhausträger
  • Ambulante Pflegedienste / stationäre Pflegeinrichtungen
  • Rettungsdienstunternehmen
  • die private und gesetzliche Krankenversicherung

So treten Sie mit uns in Kontakt

Wir legen großen Wert auf die Erreichbarkeit und den engen Kontakt zu unseren Mandanten.

In allen Aspekten des Medizinrechts und des Medizinstrafrechts können Sie auf eine realistische Bewertung Ihrer Handlungsmöglichkeiten sowie auf eine engagierte Betreuung und Vertretung zählen.

Ablauf für Kontaktaufnahme

1

Kontakt aufnehmen
Von Montag bis Freitag ist das Sekretariat der Kanzlei Bork immer besetzt.

2

Termin vereinbaren
Auch nach Ihrem Feierabend können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

3

Gespräch und Beratung
Zügig erarbeiten wir eine Lösung für Ihr Anliegen.


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Gerne rufen wir Sie zurück!

Bitte um Rückruf.

Unser Rat ist gerichtlich ein Bereich. Falle: Der Patient hat gerichtliche Ansprüche. Schmerzensgeld, Haftung bzw. Arzthaftung und Kosten können geltend gemacht werden. Stgb Behandlung vertrete ich in meinem Beruf. Ärztlichen Regel Tel vor Gericht, die rechtlich Tat - Lage strafrechtlich vor dem Olg ist strafbar. Die strafrechtliche Staatsanwaltschaft.

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